Es wird kein Schulstempel auf dem ausgefüllten Bestellschein benötigt, da die Schüler/innen unter 18 Jahre alt sind. Es muss lediglich einmal ein Altersnachweis (z.B. Kinderausweis oder Geburtsurkunde) beim RMV erbracht werden.
Es wird kein Schulstempel auf dem ausgefüllten Bestellschein benötigt, da die Schüler/innen unter 18 Jahre alt sind. Es muss lediglich einmal ein Altersnachweis (z.B. Kinderausweis oder Geburtsurkunde) beim RMV erbracht werden.