Für wen?

Schülerbeförderung und Fahrtkostenerstattung

Schülerinnen und Schüler, die in Frankfurt wohnen und zur Schule gehen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Erstattung der Fahrtkosten von ihrem Wohnort zur Schule oder bei eingeschränkter Wegefähigkeit auf die Beförderung durch einen Fahrdienst. Welche Voraussetzungen das sind und wie Sie die Fahrtkostenerstattung beim zuständigen Stadtschulamt Frankfurt am Main beantragen können, erfahren Sie auf der Seite der Stadt Frankfurt.

Falls Sie berechtigt sind, können Sie